Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Mietobjekt „Ferienhaus Biotop“
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhauses und Veranstaltungsgeländes „Biotop“ (im Folgenden „Mietobjekt“).
- Vertragspartner ist die Maschinen und Werkzeuge Benad GmbH & Co.KG, Im Funkwerk 9, 99625 Kölleda, vertreten durch die Benad Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Benad und Oliver Benad.
- Der Begriff „Biotop“ wird in diesem Vertrag ausschließlich als Eigenname für das Mietobjekt verwendet und bezeichnet keinen öffentlich-rechtlich geschützten Naturraum.
§ 2 Buchung und Zahlungsbedingungen
- Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
- Das Mietobjekt darf maximal mit der in der Buchungsbestätigung genannten Personenanzahl (höchstens jedoch 13 Personen für Übernachtungen bzw. die für Events vereinbarte Personenzahl) belegt werden. Eine unbefugte Überbelegung berechtigt den Vermieter zur sofortigen außerordentlichen Kündigung und zur Berechnung eines entsprechenden Aufpreises.
- Der Check-in ist ab 14:00 Uhr möglich, der Check-out muss bis 10:00 Uhr erfolgen.
- Eine Anzahlung von 20 % ist nach Buchung fällig, der Restbetrag spätestens 14 Tage vor Anreise. Für Events gelten die im individuellen Angebot genannten Preise.
- Sicherheitsleistung (Kaution):
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution als Sicherheitsleistung für etwaige Schäden oder Mehraufwände zu verlangen.
- Diese beträgt für Feriengäste und für Event-Mieten 500,00 € (sofern nicht individuell anders vereinbart).
- Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung 14 Tage vor Anreise fällig.
- Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach der ordnungsgemäßen Übergabe des Mietobjekts am Abreisetag , sofern keine Schäden am Inventar (z.B. Beamer, Sauna, Medientechnik) oder grobe Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen.
§ 3 Rücktritt und Stornierung
- Feriengäste: Bis 30 Tage vor Check-in vollständige Rückerstattung; 29 bis 14 Tage 20 % Rückerstattung; unter 14 Tagen keine Erstattung.
- Event-Mieten: Bis 60 Tage vor Event kostenfrei; ab 30 Tage 50 % der Miete; ab 14 Tage 80 % der Miete.
- Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. In diesem Fall wird die geleistete Zahlung vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 4 Nutzung des Naturbadeteichs & Sprungbrettes
- Der Natur-Badeteich ist ein naturnaher Badebereich. Es findet keine Badeaufsicht statt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
- Der Mieter erkennt an, dass Einstiege, Uferbereiche sowie der Teichboden naturbedingt rutschig, uneben oder tief sein können.
- Der Naturbadeteich darf ausschließlich über die vorgesehenen Einstiegsstellen (Leiter) betreten werden. Die Nutzung ist nur bei ausreichender Sicht und Tageslicht gestattet.
- Die Nutzung des Sprungbrettes erfolgt auf eigene Gefahr. Vor der Nutzung ist eigenständig sicherzustellen, dass die Wassertiefe ausreicht und sich keine Personen oder Gegenstände im Sprungbereich befinden. Kopfsprünge sind aufgrund der variierenden Wassertiefen untersagt.
- Der Natur-Badeteich ist nicht kindersicher eingezäunt. Kinder, Nichtschwimmer sowie unsichere Schwimmer dürfen den Bereich nur unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person nutzen.
- Das Baden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist streng untersagt. Die Mitnahme von Glasbehältern (Flaschen, Gläser) in den unmittelbaren Teichbereich ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Zum Schutz des biologischen Gleichgewichts ist vor der Nutzung des Teichs zu duschen. Die Verwendung von herkömmlichen Sonnencremes unmittelbar vor dem Baden ist zu vermeiden, um die Filterleistung des Biotops nicht zu gefährden.
- Für Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt
§ 5 Nutzung der Sauna
- Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gesundheitsgefahr.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Sauna gemäß der Anleitung im Gästebuch zu bedienen (insbesondere die maximale Betriebsdauer von einer Stunde pro Intervall).
- Die Nutzung der Sauna ist nur mit einem ausreichend großen Handtuch als Unterlage gestattet, um direkten Hautkontakt mit dem Holz zu vermeiden. Die Sauna darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Kindern ist der Zutritt zur Sauna nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
- Nach der Benutzung ist der Saunaofen vollständig auszuschalten und die Tür zur Belüftung offenzulassen.
§ 6 Nutzung der Bierschankanlage
- In der Unterkunft steht eine Bierschankanlage zur unentgeltlichen, eigenverantwortlichen Selbstnutzung zur Verfügung.
- Getränke sind nicht Bestandteil der Vermietung und werden weder bereitgestellt noch verkauft. Die Beschaffung und der Anschluss von Getränkebehältern obliegen ausschließlich dem Mieter.
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch die Gäste und auf eigene Verantwortung.
- Die Verantwortung für den Alkoholkonsum und die Einhaltung des Jugendschutzes liegt ausschließlich beim Mieter.
- Die Anlage ist pfleglich zu behandeln. Für Schäden an der Anlage, die durch unsachgemäßen Anschluss oder Fehlbedienung entstehen, haftet der Mieter.
§ 7 Brandschutz & Allgemeine Sicherheit
- In sämtlichen Innenräumen besteht ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich unter Verwendung der bereitgestellten Aschenbecher gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von mindestens 200,00 € (oder nach tatsächlichem Aufwand) zu berechnen.
- Das Entzünden von Kerzen oder offenem Feuer innerhalb des Hauses ist untersagt.
- Die Nutzung des Kamins und der Feuerschale ist nur unter Beachtung der notwendigen Sorgfalt gestattet. Es darf ausschließlich geeignetes Brennholz verwendet werden.
- Es ist streng untersagt, Gegenstände (Handtücher, Kleidung) auf dem Saunaofen abzulegen.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Ankunft über den Standort des Feuerlöschers und des Erste-Hilfe-Sets (Abstellraum neben dem Wohnzimmer) zu informieren.
§ 8 WLAN, Medientechnik & Markise
- WLAN-Nutzung: Der Vermieter stellt dem Mieter im gesamten Objekt kostenloses WLAN zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang nicht für rechtswidrige Zwecke (z. B. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing) zu nutzen und stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
- Beamer-Schutz (Hitzestau): Der Mieter ist verpflichtet, den Beamer nach der Anleitung im Gästeinformationsbuch zu nutzen und erst ca. 30 Minuten nach dem Ausschalten wieder in die Decke einzufahren. Eine Missachtung führt zu einem Hitzestau, der das Gerät beschädigen kann; der Mieter haftet für daraus resultierende Schäden.
- Audiosystem: Der bereitgestellte Bluetooth-Lautsprecher ist pfleglich zu behandeln. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass die Lautstärke die geltenden Ruhezeiten und die Rücksichtnahme auf die Umgebung nicht verletzt.
- Markise: Die Markise ist bei aufkommendem Wind, Sturm oder Unwetter sowie bei Verlassen des Objekts unverzüglich einzufahren. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden an der Markise oder am Gebäude, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehen.
§ 9 Haustiere
- Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
- Haustiere dürfen nicht auf Boxspringbetten oder Sofas untergebracht werden; sie müssen in ihrem eigenen Schlafplatz übernachten.
- Der Mieter haftet für alle durch Haustiere verursachten Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.
§ 10 Mülltrennung & Rückgabe
- Der Mieter ist zur strikten Mülltrennung verpflichtet (Wertstoffe/Gelb, Papier/Blau, Restmüll/Schwarz, Bio/Grün, Glas/Rot).
- Bei Rückgabe ist benutztes Geschirr in die Spülmaschine einzuräumen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
- Der Schlüssel ist in die Box neben der Eingangstür zu werfen. Der Mieter haftet für den Verlust von Schlüsseln und die Kosten für den daraus resultierenden Austausch der Schließanlage.
§ 11 Videoüberwachung (Datenschutz)
- Zum Schutz vor Vandalismus wird das Außengelände zeitweise videoüberwacht.
- Während des gebuchten Aufenthalts von Gästen ist die Videoüberwachung vollständig deaktiviert.
- Die Innenräume der Unterkunft werden zu keinem Zeitpunkt videoüberwacht.
§ 12 Haftung & Schlussbestimmungen
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Besucher am Gebäude oder Inventar entstehen.
- Bei Veranstaltungen ist der Mieter als Veranstalter für die rechtzeitige Anmeldung und Abführung von Gebühren (z. B. GEMA) verantwortlich.
- Die Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Er haftet nicht für den Ausfall technischer Geräte durch höhere Gewalt.
- Mängel am Mietobjekt oder Schäden am Inventar sind dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters (Amtsgericht Sömmerda).